Ablauf einer Tatortreinigung
1.) Sobald der Tatort, Leichenfund- bzw. Unfallort von den Behörden freigegeben wurde, setzen Sie sich zeitnah mit wenigstens zwei Firmen aus dem Bereich Tatortreinigung in Verbindung um einen SOFORTIGEN Termin zur Besichtigung bzw. Erstellen eines Kostenvoranschlages zu vereinbaren.
2.) Bei Besichtigung des Tatortes mit den Firmen sprechen Sie gezielt an, welche kontaminierten Gegenstände entsorgt und welche verbleiben und somit dekontaminiert werden müssen. Manchmal ist eine Entsorgung kostengünstiger als eine Reinigung. Lassen Sie sich hier von den bestellten Fachleuten beraten. Sie sollten immer einen Festpreis verlangen und diesen auch schriftlich einfordern. Sollten Sie während der Besichtigung Fragen zur Durchführung der Arbeiten haben, fragen Sie. Eine seriöse Firma wird sich immer die Zeit nehmen alle Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen genau erklären welche Arbeiten durchzuführen sind.
3.)Nach Vergabe des Auftrages sollte die Firma sofort mit der Reinigung des Objektes beginnen. Hier sollte wirklich keine Zeit verloren gehen, um weitere Schädigungen des Objektes oder der Wohnung zu vermeiden. Achten Sie darauf, dass die beauftragte Firma ohne Werbung an Ihren Fahrzeugen zum Termin erscheint. Leider lockt diese Dienstleistung, nicht zuletzt durch ein großes Interesse der Medien in den letzten Monaten, gerne Schaulustige an.
4.)Nachdem die Tatortreinigung beendet ist, führen Sie eine Abnahme der Arbeiten zusammen mit der beauftragten Firma durch. Hier ist zu bemerken, dass es manchmal nicht mit einer einmaligen Reinigung getan ist. In manchen Fällen ist aufgrund des Befalls mit Fliegenmaden und Fliegen bzw. Speck- oder anderen Käfern, das Ausbringen eines Insektizids (nach Ablauf der Einwirkzeit eines zuvor benutzten Desinfektionsmittels und nur durch einen geprüften Schädlingsbekämpfer) erforderlich. Die Fliegenkokons können mit dem Insektizid nicht abgetötet werden. Bei einem starken Befall mit Fliegen ist eine Reapplikation des Insektizids nach ca. 1 Woche erforderlich. Es können aufgrund des langen Entwicklungszyklus einiger Insektenarten (meist Speckkäfer) auch Monate später, in dem bereits neu bezogenen Objekt, bei vorherigem Verzicht auf eine vorbeugende Schädlingsbekämpfung, Insekten auftreten.
Hinweis im Umgang mit Leichenfundorten
Bei einem längeren Verbleib von Leichen in der Wohnung kann es in den Sommermonaten oder in zentralbeheizten Räumen zu einer lang anhaltenden, in erheblichen Maßen störenden Geruchsentwicklung kommen. Wenn als Todesursache keine desinfektionsbedürftige Infektionskrankheit vorliegt, stehen die Beseitigung wertloser verwesungsgeruchentwickelnder Gegenstände, die Reinigung aller Flächen mit haushaltsüblichen Reinigungslösungen und die Desodorierung im Vordergrund.
Die als Leichengifte bezeichneten Substanzen sind basische Stoffe, die in Leichenteilen auftreten. Sie sind an sich weniger bedenklich und trotzdem müssen, wie in anderen Situationen, alle Abgänge (Blut, Erbrochenes, Urin, Kot, Leichenflüssigkeit) des Toten als infektiös angesehen und behandelt werden. Einer Infektion durch Inhalation bzw. Kontamination mit vorbezeichneten Stoffen muss durch entsprechende Schutzmaßnahmen vorgebeugt werden.
Mit Blut, Erbrochenem, Leichenflüssigkeiten und sonstigen Abgängen verunreinigte Körperwäsche, Kleidungsstücke, Bettbezüge, Federkissen, Matratzen, Polstermöbel bzw. auch Teile des Teppichbodens sind in dichte Kunststoffsäcke zu verpacken, zu verkleben und bei der zentralen Mülldeponie zu entsorgen. Wenn Holzteile im vorstehendem Sinne verunreinigt sind, ist es zur Desodorierung zweckmäßig, diese Stellen mit einer 10%en Formalinlösung kräftig abzureiben. In den letzten Jahren haben Fachfirmen Präparate entwickelt, die sowohl geruchsüberdeckend, als auch neutralisierend auf die geruchsentwickelnden Substanzen wirken, unterstützend wirkt ein kräftiges Querlüften der Räume.
Wir hoffen das Ihnen diese Hinweise und Tipps ein wenig geholfen haben eine meist schwere Situation etwas leichter gemeistert zu haben !